Quantcast
Channel: » Vergleich
Viewing all articles
Browse latest Browse all 8

Nicht nur Gerichte, auch Anwälte können langsam

0
0

In einer Erbrechtssache wurde zwischen den Erben über Anwälte verhandelt. Am 15.04.2014 wurde die Anwältin der Gegenseite erstmals angeschrieben.

Am 26.04.2014 erfolgte eine Erinnerung. Am 05.05.2014 wurde um großzügige Bearbeitungsfrist gebeten. Am 03.06.2014 wurde höflich nachgefragt. Darauf rief die Anwältin am 23.06.2014 an und bat um Frist bis 14.07.2014.

Eine erste Stellungnahme erfolgte natürlich nicht zu diesem Datum, sondern erst am 18.07.2014. Darin unterbreitete sie einen Einigungsvorschlag. Am 05.08.2014 erhielt sie die Zustimmung mit der Bitte, die Vereinbarung vorzubereiten.

Am 05.09.2014 folgte wieder die Sachstandsanfrage. Am 12.09.2014 übermittelte sie, dass der Vorgang bearbeitet wird. Nach einer großzügig bemessenen Frist erfolgte die nächste Sachstandsanfrage am 13.11.2014.

Jetzt, am 18.02.2015 hat sie es endlich geschafft, die Vereinbarung zu fertigen. Ihre Mandantschaft sollte 8.000,00 EUR erhalten. Das war von Anfang an der Gedanke der Einigung. Nun hat sie erfolgreich die Zahlung an ihre Mandantin um fast ein Jahr verzögert.

Hat sie sich entschuldigt? Ob bei ihrer Mandantin, wissen wir nicht. Bei uns gab sie an, wegen Umzug und Entlassung einer Mitarbeiterin hat sich der Vorgang etwas verzögert.

Einfacher ist ein Schild an der Tür, dass sie keine Mandanten mehr haben will.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 8

Latest Images

Trending Articles





Latest Images